ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

EXECUTIVE SEARCH
MasterMatch GmbH, Essen
Version 1.3 (Februar 2025)

1 | EXKLUSIVITÄT

1.1 MasterMatch arbeitet mit Kunden ausschließlich auf Basis eines exklusiven Beratungsmandats. Dies gewährleistet eine konsistente Ansprache potenzieller Kandidaten, vermeidet Verwirrung durch Mehrfachansprachen anderer Akteure und schützt die Professionalität und Reputation aller Beteiligten.

2 | AUFTRAGSERTEILUNG

2.1 Nach einem Briefing mit dem Kunden, bei dem ein klares Verständnis zur Unternehmung, den strategischen Zielen, der Position und den fachlichen sowie persönlichen Anforderungen an den gesuchten Kandidaten entwickelt wird, erstellt MasterMatch eine schriftliche Offerte. Diese Offerte beinhaltet den Inhalt, Umfang des Auftrags sowie die Honorare, die vom Kunden zu zahlen sind. Der Kunde akzeptiert die Offerte durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung und Rücksendung an MasterMatch.

2.2 Änderungen oder Ergänzungen der Offerte durch den Kunden sind für MasterMatch nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich bestätigt werden.

3 | EVALUATIONSPROZESS

3.1 Um die Objektivität des Evaluationsprozesses zu gewährleisten, durchlaufen alle Kandidaten denselben Evaluationsprozess, unabhängig davon, über welchen Kanal sie ins Verfahren gelangt sind.

3.2 Die Verantwortung für die Auswahl eines geeigneten Kandidaten liegt ausschließlich beim Kunden. MasterMatch übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen eines platzierten Kandidaten entstehen, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4 | VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

4.1 MasterMatch verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die der Kunde oder ein Kandidat im Rahmen eines Auftrags bereitstellt, nur zur Erfüllung dieses Auftrags zu verwenden.

4.2 Alle Informationen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur im Rahmen des jeweiligen Auftrags genutzt werden und müssen geheim gehalten werden.

4.3 Vor der endgültigen Vertragsunterzeichnung werden Referenzauskünfte eingeholt, wobei die Einwilligung des Kandidaten erforderlich ist. Für falsche Referenzen und daraus resultierende Schäden übernimmt MasterMatch keine Verantwortung.

4.4 MasterMatch stellt sicher, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Weitere Details dazu finden sich in den Datenschutzrichtlinien auf der Website von MasterMatch.

5 | HONORARE UND RECHNUNGSSTELLUNG

5.1 Das Beratungshonorar von MasterMatch ist in Raten unterteilt, die mit den Phasen des Mandatsprozesses korrespondieren:

a) Die Rate für die Suchphase wird sequentiell in Rechnung gestellt.
b) Die Rate für die Platzierung des Kandidaten wird bei Abschluss des Arbeitsvertrags in Rechnung gestellt.
c) Die Rate für die Integrationsphase des Kandidaten wird 12 Monate nach Stellenantritt in Rechnung gestellt.

5.2 Die Raten für die Suchphase sind unabhängig vom Erfolg der Platzierung zu zahlen. Weitere Zahlungen sind auch dann fällig, wenn der Platzierte die Position nicht mehr innehat.

5.3 Alle Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

5.4 Zusätzlich werden einmalige Fixspesen und tatsächliche Reise- sowie Hotelkosten separat abgerechnet.

6 | ZAHLUNG

6.1 Sämtliche Honorare sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

6.2 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, wird er automatisch in Verzug gesetzt und schuldet Verzugszinsen.

6.3 Bei Zahlungsverzug behält sich MasterMatch vor, alle Tätigkeiten im Rahmen des Auftrags einzustellen.

6.4 Nach mehr als drei Monaten Zahlungsverzug kann MasterMatch das Auftragsverhältnis ohne weiteres beenden.

7 | BEENDIGUNG DES AUFTRAGSVERHÄLTNISSES

7.1 Ein Auftrag gilt als beendet, wenn:

a) Das erste Anstellungsjahr des Kandidaten abgelaufen ist.
b) Der Kandidat oder der Kunde das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Jahres nach Stellenantritt beendet hat.
c) Der Suchauftrag im gegenseitigen Einverständnis oder aufgrund der in den folgenden Paragraphen genannten Gründe beendet wurde.

7.2 Bei einer Wiederaufnahme des Auftrags wird der Kunde für die erneute Suchphase entsprechend der ursprünglichen Offerte zur Zahlung verpflichtet.

8 | PLATZIERUNG VON ZUSÄTZLICHEN KANDIDATEN

8.1 Kommt es zur Platzierung zusätzlicher Kandidaten, wird hierfür ein zusätzliches Honorar fällig. Dies gilt für die Dauer von 18 Monaten nach dem Stellenantritt des ursprünglich definierten Kandidaten.

8.2 Das Honorar für Zusatzplatzierungen wird nach Abschluss des Vertrags mit dem Zusatzkandidaten fällig.

9 | SCHUTZ DES KUNDEN

9.1 MasterMatch verpflichtet sich, Kandidaten, die bei einem Kunden platziert wurden, nicht anzusprechen, solange sie im Unternehmen des Kunden angestellt sind.

9.2 MasterMatch verpflichtet sich, keine Mitarbeiter des Kunden anzusprechen, die in einem definierten Geschäftsbereich tätig sind, für einen Zeitraum von 18 Monaten nach dem Stellenantritt des platzierten Kandidaten.

10 | VORZEITIGE BEENDIGUNG ODER MODIFIZIERUNG EINES AUFTRAGS

10.1 Wird ein Auftrag vom Kunden widerrufen oder suspendiert, wird die nächstfolgende Rate entsprechend der Offerte fällig. Eventuell angefallene Spesen werden separat berechnet.

10.2 Bei einer mehr als dreimonatigen Suspendierung hat MasterMatch das Recht, das Auftragsverhältnis zu beenden oder die Bedingungen neu zu verhandeln.

10.3 Änderungen des Auftrags durch den Kunden sind erst verbindlich, wenn MasterMatch diese schriftlich bestätigt.

11 | NICHTERFÜLLUNG EINES AUFTRAGS AUS VON MASTERMATCH NICHT ZU VERTRETENDEN GRÜNDEN

11.1 Wenn ein Auftrag aus Gründen, die nicht von MasterMatch zu vertreten sind, unzumutbar oder unmöglich wird, kann MasterMatch den Auftrag einseitig widerrufen oder suspendieren.

11.2 MasterMatch informiert den Kunden unverzüglich über solche Umstände.

12 | ANWENDBARES RECHT

12.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der MasterMatch GmbH unterstehen dem deutschen Recht.

13 | STREITIGKEITEN

13.1 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und MasterMatch ist das Landgericht Essen zuständig.